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Was muss man machen, wenn die Kreditkarte verloren wird bzw. die Karte gestohlen wurde?

Wenn der Inhaber der Kreditkarte merkt, dass die Karte sich nicht mehr in seinem Besitz befindet, so muss sich der Besitzer der Karte umgehend mit seinem Kreditinstitut in Verbindung setzen, damit diese Kreditkarte sofort gesperrt wird. Falls in der Zwischenzeit diese Karte für eine Transaktion benutzt wurde, so haftet der Inhaber der Kreditkarte dafür. Wurde noch keine Transaktion getätigt und die Karte sofort gesperrt, so wird vom Inhaber der Kreditkarte nur eine besondere Bearbeitungsgebühr von rund fünfzig Euro verlangt, welche auch sofort von seinem Konto einbehalten wird. Etwas anders sieht die Sache bei einem Diebstahl der Karte aus. Zwar muss der Besitzer der Kreditkarte auch schnellstmöglich sein Kreditinstitut von dem Diebstahl der Karte unterrichten, damit die Karte sofort gesperrt wird. Dann jedoch muss der Inhaber der Kreditkarte zunächst zu seiner Bank, um sich für die polizeiliche Angelegenheit als der Inhaber der gestohlenen Karte zu legitimieren. Danach muss der Kreditkarteninhaber zur nächstgelegenen Polizeidienststelle gehen und dort den Diebstahl der Karte anzeigen. Von der Polizei bekommt er eine Durchschrift der Anzeige, welche der Inhaber der Kreditkarte bei seinem Geldinstitut als Beweismittel vorlegen muss. Auch hierfür verlangt das Geldinstitut eine besondere Gebühr für die Ausstellung einer neuen Kreditkarte.