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Kann jemand, außer dem Besitzer, die Kreditkarte benutzten?

Wenn jemand eine Kreditkarte besitzt, ist es normalerweise nicht möglich, dass jemand anderer mit dieser Karte Transaktionen durchführt, da die Karte personenbezogen ist und nur vom Inhaber der Kreditkarte benutzt werden kann. Lebt man in einer Partnerschaft, so kann für den Lebenspartner eine zusätzliche Partnerkarte beantragt werden, damit die andere Person ebenfalls für das gleiche Konto automatisch mit der Partnerkarte die Bevollmächtigung erhält. Allerdings gibt es für fast alles eine Ausnahme, so auch hier. Die einzige Ausnahme, wo eine andere Person die Karte benutzen darf, ist der besondere Fall einer Krankheit, die es dem Karteninhaber leider nicht ermöglicht, selbst die Geldgeschäfte zu tätigen. Für diesen besonderen Fall kann der Inhaber der Kreditkarte eine Person seines Vertrauens damit beauftragen, vom Konto so viel Geld abzuheben, wie es der Karteninhaber in der Zeit der Krankheit benötigt. Dafür muss der Karteninhaber allerdings eine besondere Vollmacht ausfüllen und den Beweis erbringen, dass er tatsächlich nicht in der Lage ist, selbst zu seiner Bank zu kommen. Hierfür genügt beispielsweise eine Kopie der Aufnahmebescheinigung für das Krankenhaus. Zusätzlich muss sich allerdings der Bevollmächtigte noch legitimieren.